Beschreibung
Zahlen Sie als Unternehmer oder Agentur Künstlersozialabgaben?
Wenn man Unternehmen, Institutionen, Gemeinden oder Vereine nach der Künstlersozialkasse (KSK) fragt, erhält man meistens nur ein ratloses Schulterzucken zur Antwort.
Dieses Skript informiert Sie in verständlicher, nichtjuristischen Sprache darüber, was Sie bei der Vergabe von Aufträgen an Freie Mitarbeiter und Werbeagenturen über die Künstlersozialkasse dringend wissen sollten.
Wer künstlerische oder publizistische Leistungen von beispielsweise selbständigen Designern, Grafikern, Textern oder Fotografen für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Bemessungsgrundlage sind das an den selbständigen Künstler oder Publizisten bezahlte Honorar und die Nebenkosten (ausgenommen Reisekosten).
Die gravierenden Folgen der Tatsache, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, bekommen in letzter Zeit aber immer mehr unwissentlich abgabepflichtige Unternehmen zu spüren. Die Künstlersozialkasse sucht in Zeiten leerer Kassen verstärkt systematisch nach abgabepflichtigen Betrieben und Einrichtungen. Wer sich, auch aus Unwissenheit, nicht selbst bei der KSK meldet, riskiert neben eventuell anfallenden Nachzahlungen zudem noch ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.